Sonderrubrik Bildungsurlaub

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Alle in Hessen beschäftigten Menschen haben Anspruch darauf sich weiterzubilden, z.B. in Form eines Bildungsurlaubes. Für die Dauer des Bildungsurlaubes wird man von der Arbeit freigestellt. Informationen zum Anspruch, zur Anerkennung, zur Kostenübernahme und zu den dazu notwendigen Formularen finden Sie hier: arbeitswelt.hessen.de/bildungsurlaub/infos-fuer-beschaeftigte/

Bildungsurlaub


Alle in Hessen beschäftigten Menschen haben Anspruch darauf sich weiterzubilden, z.B. in Form eines Bildungsurlaubes. Für die Dauer des Bildungsurlaubes wird man von der Arbeit freigestellt. Informationen zum Anspruch, zur Anerkennung, zur Kostenübernahme und zu den dazu notwendigen Formularen finden Sie hier: arbeitswelt.hessen.de/bildungsurlaub/infos-fuer-beschaeftigte/


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